Datenschutz-Service

Seit 25.05.2018 gilt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für alle Unternehmen in Deutschland. Nach Art. 37 Abs.1 lit. c DSGVO erfordert die Verarbeitung besonders sensibler Gesundheitsdaten des Pflegebereichs die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben.

Wie haben Sie diese Forderung in der Praxis umgesetzt? Neben der Ausbildung oder Einstellung eines fest angestellten Datenschutzbeauftragten gibt es auch die Möglichkeit, diese Aufgabe an einen externen Spezialisten auszulagern. Haben Sie schon einmal über diese kostengünstige Möglichkeit nachgedacht oder sich sogar  Angebote eingeholt?

IT-Service Töppeln bietet Ihnen mit Dr. Peter Kusnick für diese Aufgabe das Know How eines ausgewiesenen Pflegeexperten. Nach über 25jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer bei IC-SYS GmbH, einem der führenden Anbieter von Softwarelösungen im Sozialwesen, ist die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter inzwischen ein neuer Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Konzentrieren Sie sich lieber 100%ig auf Ihre tägliche Arbeit in der Pflege und überlassen Sie das ganze Thema DSGVO einem Spezialisten aus Ihrer Branche!

Selbstverständlich steht Ihnen Dr. Peter Kusnick auch in anderen Branchen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Dies können Arzt- und Zahnarztpraxen sein, deren Kerntätigkeit ebenfalls die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist. Aber auch alle anderen klein- und mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, benötigen lt. § 38 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) einen Datenschutzbeauftragten.

Die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen, Listen der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) oder einer Vielzahl von Dokumenten zum Nachweis Ihres korrekten Handelns erfordert wertvolle Ressourcen, die Sie besser für Ihre Arbeit im Pflegebereich oder in Ihrer sonstigen Kerntätigkeit einsetzen können.

Vermeiden Sie Bußgelder und Sanktionen!

Weitere Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten sind:

  • Der Vertrag kann jederzeit kurzfristig gekündigt werden (Fest angestellte Datenschutzbeauftragte genießen erweiterten Kündigungsschutz)
  • Die Kosten für die regelmäßige und pflichtgemäße Fortbildung eines eigenen Mitarbeiters entfallen.
  • Die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten sind durch konstante Monatspauschalen transparent und einfach kalkulierbar.

Weiterführendes

Hier können Sie das Datenschutz-Zertifikat von Herrn Dr. Peter Kusnick einsehen: Datenschutz-Zertifikat herunterladen